Reiseversicherung

Wozu dient eine Reiseversicherung?

Ebenso wenig wie auf die Krankenversicherung sollten Sie auf eine Reiserücktrittskostenversicherung verzichten. Sie erstattet die Stornokosten, wenn Sie den Urlaub aus unvorhergesehenen Gründen nicht antreten können. Denn immer mal kann es passieren, dass die Kinder vor dem Urlaub krank werden, ein Trauerfall eintritt oder ein Arbeitsplatzwechsel die Urlaubsreise verhindert. Die entgangene Urlaubsfreude ersetzt die Versicherung zwar nicht, aber immerhin die materiellen Verluste. Übrigens: Die Versicherungspakete der Reiseveranstalter sind häufig teuer. Ihr Makler hält garantiert eine preiswertere Variante für Sie bereit.

Eine Reisegepäckversicherung kann man abschließen, muss man aber nicht. Sie zahlt häufig nur bei eindeutiger Beweislage. Denn hier ist der Versicherte in der Beweispflicht: Wird er bestohlen, muss er nachweisen, seine Sachen im Auge behalten zu haben. Das ist häufig schwierig bis unmöglich. Wer aber sein Gepäck bewacht, der wird auch nicht bestohlen und benötigt auch keine Versicherung.