Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge (bAV) - Weil die gesetzliche Rente künftig nur für die Grundversorgung reicht
Hochmut kommt vor dem Fall - diese alte Weisheit sollte man vor allem bei der Vorsorge für das Alter beherzigen, denn noch immer schätzen viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihre Altersbezüge zu optimistisch ein. Dadurch entsteht jedoch mit dem Eintritt in das Rentnerleben eine Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit - die tatsächliche Rentenhöhe genügt nicht, um unbeschwert den Lebensabend finanzieren zu können.
Ein " das wird schon reichen" reicht bestimmt nicht, um eines Tages als Rentner über die Runden zu kommen. Dabei gilt: Je früher man der Realität ins Auge schaut, desto einfacher und finanziell attraktiver ist es, für das Alter vorzusorgen.
Neben den Möglichkeiten der rein privaten Vorsorge hält der Staat ein ganzes Füllhorn von Gestaltungswegen einer betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV, bereit, die neben der reinen finanziellen Absicherung bereits im aktiven Arbeitsprozess schon steuerliche Vorteile mit sich bringen. Diese Vorteile gelten in vielen Fällen sowohl für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber. Genau dies macht die Modelle auch für beide Seiten so interessant und attraktiv.
Steuern sparen durch eine betriebliche Altersvorsorge
Geld für das Alter zurück legen und gleichzeitig Steuern sparen: Auf diese einfache Formel lässt sich die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, reduzieren: Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, einen Teil seines Einkommens in einem Sparplan der bAV anzulegen. Die dafür getätigten Aufwendungen lassen sich steuerlich geltend machen und obendrein spart man auch noch Sozialabgaben. Wie diverse Umfragen zeigen, hat sich diese attraktive Form der Altersvorsorge vor allem bei den jüngeren Arbeitnehmern aber noch nicht herumgesprochen. Dabei müssen gerade sie besser für das Alter vorsorgen, da die gesetzliche Rente später nur noch eine Grundsicherung darstellen wird.